bafa foerderung

Lange Zeit galt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) als die zentrale Anlaufstelle für die Förderung von Heizungsmodernisierungen. Mit dem Beginn des Jahres 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, auch bekannt als Heizungsgesetz. Damit ändert sich nicht nur die Förderung, sondern auch die Zuständigkeit. Zuständig für die Heizung ist dabei nicht länger das BAFA, sondern die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Heizungsföderung 2024: KfW statt BAFA

Mit dem neuen Heizungsgesetz löst die staatliche Förderbank KfW das BAFA als zentrale Förderinstitution für Heizungserneuerungen ab. Das bedeutet, dass ab 2024 die KfW für die Antragstellung, Genehmigung und Auszahlung der Zuschüsse für einen Heizungswechsel zuständig ist. Damit kommt es auch zu einer Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Fördermittel im Überblick

Förderfähig sind grundsätzlich alle Heizungen, die einen Anteil von mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen oder Pelletheizungen. Zuschüsse erhalten demnach Eigentümer, die von einer fossilen Heizung wie einem Nachtspeicherofen, Kohleofen oder einer Öl- oder Gasheizung auf eine regenerative Heizung wie eine Wärmepumpe wechseln. Dabei sind folgende staatliche Zuschüsse möglich:

Förderung Höhe Voraussetzung
Grundförderung 30% Bezuschusst werden Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, die auf eine Heizung wechseln, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzt.
Einkommensbonus 30% Bezuschusst selbstnutzende Wohneigentümer, deren zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.
Klima-Geschwindigkeitsbonus 20% Bezuschusst den Wechsel auf eine regenerative Heizung vor Beginn des Jahres 2029. Ab da verringert sich der Bonus alle 2 Jahre um 3 Prozent.
Innovationsbonus 5% Bezuschusst Wärmepumpen mit klimafreundlichen Kältemittel sowie Grundwasser- und Erdwärmepumpen.

Die Grundförderung lässt sich durch die hier genannten Boni auf eine gesamte Förderung von 70% aufstocken. Die höchstmögliche Fördersumme liegt bei 30.000 Euro. Insgesamt ist so ein Zuschuss von maximal 21.000 Euro möglich.

Ausgelaufene BAFA-Förderungen (nicht mehr erhältlich)

Auch Pelletöfen wurden in der Vergangenheit gefördert!

Die BAFA Förderung für einen Pelletofen lässt sich für Altbauten beantragen, deren Bauantrag vor dem 01. Januar 2009 gestellt wurde. Lediglich die wasserführenden Varianten des Pelletofens waren dabei förderfähig. Demnach fanden Öfen ohne Wassertasche im Förderprogramm keine Berücksichtigung.

Ebenfalls förderfähig waren Pelletkessel, Hackschnitzelkessel, Kombinationskessel und Scheitholzvergaserkessel. Die nachfolgenden Tabellen enthalten wichtige Informationen aus der Förderübersicht für Pelletkessel:

Heizung

BAFA Förderung

Zuschusshöhe in Euro (nicht mehr gültig)

Voraussetzung

Ablauf und Antrag

Pelletkessel
und Pufferspeicher
Basisförderung
Biomasse
3.000 + 500
(für den Speicher)
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren A
und nur natur-
belassene Biomasse
Die Antrags-
stellung erfolgt online vor der Auftrags-
vergabe an den Heizungsbauer
Pelletkessel mit Brennwerttechnik
und Pufferspeicher
Innovations-
förderung
Biomasse
4.500 + 700
(für den Speicher)
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren A

Zusatzförderungen

Art der BAFA Förderung

Förderhöhe in Euro (nicht mehr gültig)

Voraussetzung

Ablauf und Antrag

Kombi-
nationsbonus
500 Installation einer Solarthermie Die Unterlagen werden mit dem Zuwendungsbescheid
zur Basisförderung übermittelt
Marktanreiz-
programm APEE
600 + 20 %
der BAFA Gesamt-
förderung
Vor der neuen Heizung haben Öl, Gas oder Strom als Brennstoff gedient
Es besteht keine Austauschpflicht für die alte Heizung
Bisher ist kein Brennwertgerät vorhanden
Diese Zusatzförderung ist im Antrag
für die Basisförderung enthalten

Förderung für KWK-Anlagen

Neben den bereits genannten Fördermitteln existierte auch eine BAFA Förderung für BHKW (Blockheizkraftwerke), die zu den Mini-KWK gehören. Gefördert wurden Anlagen mit einer Leistung bis maximal 20 Kilowatt. Zum 1. Januar 2016 hat eine Verbesserung der Bedingungen für eine solche BAFA Förderungen stattgefunden, sodass noch mehr Verbraucher in den Genuss von Fördermitteln kommen können. Je nach Art Ihres Bauprojektes war es also durchaus lukrativ, sich für ein BHKW als neue Heizungsanlage zu entscheiden. Auch die Brennstoffzellenheizung galt als förderfähige Heizungsanlage.

Wann Sie Fördermittel beantragen konnten

Für eine BAFA Förderung stellte der Staat pro Jahr begrenzte Mittel zur Verfügung. Das bedeutet, dass es einen „Topf“ mit Geld gibt, aus denen sämtliche beantragten und genehmigten Fördermittel bezahlt werden. Ist dieser Topf leer, gehen alle weiteren Anträge für das laufende Jahr leer aus.

Ob Sie eine BAFA Förderung für Ihre Solar-Anlage oder für Ihre Wärmepumpe im laufenden Jahr erhalten können, zeigte die sogenannte Förderampel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen. Sofern ausreichend Mittel vorhanden waren, stand diese Ampel auf Grün und Sie können Ihren Antrag noch für das laufende Jahr stellen.

Waren keine Mittel mehr vorhanden, empfahl es sich, den Austausch der Heizung auf die nächste Förderperiode zu verschieben.

Zuschuss für die Heizungsoptimierung

Seit August 2016 bestand für Heizungsbesitzer ebenfalls die Möglichkeit, einen Zuschuss für Optimierungsmaßnahmen an der Heizung zu erhalten. Dieser belief sich auf bis zu 30 Prozent der Nettoinvestionssumme.

Folgende Maßnahmen waren dabei förderfähig:

  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
  • Pumpentausch

Der Einbau einer neuen Heizungspumpe stellte trotz der BAFA Förderung eine größere Investition dar. Diese amortisierte sich jedoch aufgrund der erhöhten Effizienz bereits nach wenigen Jahren. Wird die Heizung hydraulisch abgeglichen, hatten Sie die Möglichkeit, für folgende Maßnahmen ebenfalls den 30 Prozent Zuschuss zu erhalten: