Heizung ausgefallen
Heizung ausgefallen

Ist Ihre Heizung am Wochenende ausgefallen, handelt es sich selten um einen Notfall. Das Wochenende beginnt am Freitagabend und reicht bis Montag früh. Selbst wenn der Heizungsausfall bereits Freitagabend beginnt, sind maximal zweieinhalb Tage bis zum nächsten Werktag zu überbrücken. Das rechtfertigt nur ausnahmsweise einen Notfall, beispielsweise bei rekordverdächtigen Minustemperaturen. Kinder oder alte Menschen im Haushalt beeinflussen diesen Sachverhalt nicht.

Da davon auszugehen ist, dass ein Wohnbereich bis zum Ausfall beheizt wurde, besteht Restwärme. Das ist bezüglich der zu ergreifenden Maßnahmen wichtig. Versuchen Sie, diese Restwärme möglichst lange in Ihren Räumen zu halten. Wichtig sind die schnellstmögliche Kontaktaufnahme und das Anzeigen. Idealerweise nutzen Sie mehrere Kommunikationskanäle. Versuchen Sie mindestens zwei Wege aus Telefon, Messenger-App, Mail und schriftlicher Notiz zu kombinieren. Wenn Sie über Dritte kommunizieren müssen (Hausverwaltung), notieren Sie sich die exakte Funktion und den Namen.

Wenn Sie einen Notdienst beauftragen, kann der verantwortliche Vermieter das Begleichen der Rechnung verweigern.
So erhält der Vermieter beispielsweise den Spielraum, am Samstag tagsüber für Abhilfe zu sorgen und sich Nacht- und Notdienstzuschläge zu sparen. Vielleicht besitzt der Vermieter einen Wartungsvertrag, der Kosten senkt und eine bevorzugte Terminerteilung ermöglicht.

Improvisation und Überbrückung

Generell gilt für alle Beteiligten, angemessen und verhältnismäßig vorzugehen. Wenn die Heizung am Wochenende ausgefallen ist, können einige improvisierte Maßnahmen die Folgen abmildern. Zuerst gilt es, die Temperaturen in den Wohnräumen solange wie möglich erträglich zu halten. Beachten und bedenken Sie folgende Aspekte:

  • Luftaustausch ersetzt die restliche Warmluft durch kalte Außenluft. Schränken Sie Lüften soweit wie möglich ein.
  • Hilfreich ist es, in dieser Situation auf große Sauerstoffverbraucher in Räumen zu verzichten (beispielsweise Dunstabzug, Essenszubereitung)
  • Aus großen und noch nicht ausgekühlten Räumen mit Laken, Tüchern und Vorhängen kleinere Räume machen (Decke abhängen, Raumteile an Wäscheleinen konstruieren)
  • Heizlüfter organisieren (Vermieter bei Mängelanzeige direkt fragen) und den Weg des erhöhten Stromverbrauchs erfassen (Vermieter muss Leihgebühr und Strom zahlen)
  • Einfache Abdichtungen an Türspalten mit gerolltem Stoff (Bettwäsche, Handtücher) schaffen, um Zugluft einzuschränken
  • Türen und Fenster mit Stoff verhängen, um eine zusätzliche Barriere gegen die Auskühlung zu schaffen

Ausführliche Dokumentation

Sie helfen Ihrem Vermieter und damit sich selbst, wenn Sie ein möglichst genaues Schadensbild angeben können, soweit das möglich ist. Nachdem Ihre Heizung am Wochenende ausgefallen, legen Sie ein Protokoll und einen digitalen Fotoordner an. Dokumentieren Sie in beiden Medien folgende Beobachtungen:

  • Regelmäßiges erfassen der Innenraumtemperatur (Thermometerbilder oder digitale App)
  • Datierung mit Zeitpunkt aller Aufzeichnungen (Zeitstempel Fotos)
  • Soweit zugänglich, Displays von Steuerungsgeräten
  • Reihenfolge es Erkaltens von Heizkörpern und Räumen
  • Besondere Vorkommnisse wie Entlüftungsversuch, Geräusche und Undichtigkeiten

Da die Heizung am Wochenende ausgefallen ist, vermerken Sie auch körperhygienische Einschränkungen, was beim Minderungsanspruch wichtig werden kann.

Beispielberechnung eines Minderungsanspruchs

Ist Ihre Heizung am Wochenende ausgefallen und die Temperaturen in Ihren Wohnräumen fallen tagsüber unter 20 Grad und nachts unter 18 Grad Celsius, entsteht ein Anspruch auf Mietminderung. Die Höhe der Minderung kann auf diesem Weg errechnet werden:

  • Bruttomiete geteilt durch Anzahl der Tage im betroffenen Monat
  • Ergebnis zeigt den Betrag der täglichen Mietbelastung
  • Die Summen der Tage mit ungenügender Temperatur addieren
  • Von diesem Wert den festgelegten Prozentsatz errechnen
  • Das Ergebnis zeigt die Minderung, die von der Miete abgezogen werden darf

Beispielrechnung einer anteiligen Mietminderung:

  • 900 Euro Bruttomiete geteilt durch dreißig Tage = dreißig Euro
  • Samstag bis Dienstag Temperaturen unter 20 und 18 Grad
  • Drei Tage entsprechen neunzig Euro Mietbelastung
  • Bei einer Minderung von fünfzig Prozent dürfen 45 Euro einbehalten werden